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Rufanlagen benötigen eine bequem zu erreichende Rufauslösung Sowohl die Heimmindestbauverordnung als auch die Norm DIN VDE 0834 für Rufanlagen fordern eine für den Pflegebedürftigen bequem zu erreichende Rufmöglichkeit. Darüber hinaus gibt es Anforderungen, die einen automatischen Alarm erfordern. Lesen Sie, welche Möglichkeiten es gibt!

Schwesternruf ist ein weit verbreiteter Begriff für die Rufanlage in Pflege- und Betreuungseinrichtungen und spielt bei der Planung eines Neubaus eine elementare Rolle. Was in der Vergangenheit als einfacher Lichtruf begann, hat sich heute zum komplexen Kommunikationssystem entwickelt. Neben einer möglichen Sprachkommunikation bietet die Vernetzung von Schwesternruf mit Telefon- und Brandmeldeanlage neuartige Funktionen.